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Wir haben Antworten!






FAQ
Allgemeine Fragen
Ist die Bewerbung durch einen Studienplatz-Check zulässig?
Wir übernehmen Deine Bewerbung – rechtlich zulässig, zeitsparend und effizient.
Mit Deiner Vollmacht füllen wir alle Bewerbungsunterlagen in Deinem Namen aus, unterschreiben für Dich und leiten die Unterlagen an die Hochschulen weiter. Diese Form der Bewerbung ist zulässig und wird jedes Jahr von vielen Bewerberinnen und Bewerbern genutzt.
Gut zu wissen: Für die Universitäten spielt es keine Rolle, wer die Bewerbung einreicht – wichtig ist, dass sie vollständig und fristgerecht vorliegt. Genau dafür sorgen wir.
✔ Rechtssichere Bewerbung mit Vollmacht
✔ Kein Papierkram, keine Fristversäumnisse
✔ Schnelle Bearbeitung durch direkte Kommunikation mit den Unis
✔ Höhere Erfolgswahrscheinlichkeit durch professionelle Abwicklung
Die nötigen Vollmachten senden wir Dir direkt digital zu. So läuft alles korrekt und reibungslos – für Dich und für die Hochschulen.
Welche Unterlagen benötigt Ihr für die Bewerbung?
Wir benötigen von Dir alle Unterlagen, die von den Universitäten vorgeschrieben sind. Welche das genau sind, hängt ein wenig vom Einzelfall ab – aber grundsätzlich zählen dazu:
Abiturzeugnis oder eine andere Hochschulzugangsberechtigung (beglaubigt)
- Notenübersicht/Transcript of Records (beglaubigt)
Anerkennungsbescheid vom Landesprüfungsamt (optional durch uns)
Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
Frühere Immatrikulationsbescheinigungen
Kopie Deines Personalausweises / Reisepass
- Kopie Geburtsurkunde
- Lebenslauf
Je nach persönlicher Situation außerdem:
Nachweis über ein Krankenpflegepraktikum
- Nachweis über ein Erste-Hilfe-Dienst (9UE)
Dienstbescheinigung (z. B. FSJ, Bundesfreiwilligendienst)
Zeugnisse zu Ausbildungen oder bisherigen Studiengängen
Nachweise über Schwerbehinderung, Leistungssport oder Nachteilsausgleich
Dokumente bei einem Härtefallantrag
Wichtig:
Damit wir Deine Bewerbung vollständig und rechtssicher übernehmen können, brauchen wir außerdem eine Vollmacht von Dir für jede Universität. Diese findest du in deinem Mitgliederbereich.
Kann ich mich auch bewerben, wenn ich noch keinen Anerkennungsbescheid meiner Prüfungen habe?
Ja – und das ist sogar sinnvoll!
Gerade bei Bewerbungen aus dem Ausland fällt die Anerkennung der Prüfungen oft genau in die Bewerbungsphase. Die Universitäten in Deutschland wissen das und räumen in der Regel großzügige Fristen zum Nachreichen des Anerkennungsbescheids ein.
Du kannst Dich also problemlos bewerben – und den Bescheid einfach nachreichen, sobald Du ihn vom Landesprüfungsamt erhalten hast.
Kann man als Zahnmedizinstudent nach dem Physikum nach Deutschland wechseln?
Selbstverständlich ist das möglich. In der Regel ist es so, dass Du erst nachdem Du das 5. Semester absolviert hast ein Äquivalent für das deutsche Physikum erhältst. Meld Dich aber bitte, falls es Dich dieser Fall betrifft, für ein persönliches Beratungsgespräch an.
Wie bleibe ich mit euch in Kontakt?
Über unsere Plattform hast Du 24/7 die optimale Übersicht über den aktuellen Stand Deines Bewerbungsprozesses. Selbstverständlich steht Dir unser Team auch persönlich telefonisch oder über unseren WhatsApp-Support zur Verfügung.
Muss ich mich um die Anerkennungen meiner Prüfungsleistungen, meines Pflegepraktikums und meines Erste Hilfe Praktikums selbst kümmern?
Nein, musst Du nicht. Wir können die Anerkennungen mithilfe einer Vollmacht selbstverständlich für Dich übernehmen. Diese Dienstleistung ist im regulären Preis nicht inklusive und wird somit extra berechnet.
Wie lange dauert es, bis ich eine Zusage bekomme?
Leider können wir diese Frage nicht pauschal beantworten. Verschiedene Faktoren tragen dazu bei. Teilweise bekommen unsere Bewerber auch noch einen Platz, nachdem das Semester gestartet hat.
Könnt ihr mir einen Studienplatz garantieren?
Kurz und knapp: Nein, das können wir selbstverständlich nicht. Wir garantieren aber, dass wir Dich zu 100% unterstützen werden, um Deine Chance zu maximieren.
Welches LPA ist für mich zuständig?
Grundsätzlich ist das LPA in dem Bundesland, wo Du geboren bist, für Dich zuständig. Angenommen, Du bist in Köln geboren - dann wendest Du Dich an das LPA Düsseldorf bzw. wir wenden uns für Dich an das LPA Düsseldorf. Dieses LPA ist ebenso für Dich zuständig, wenn Du außerhalb von Deutschland geboren bist! Ja, auch, wenn Du ein deutsches Abitur und eine deutsche Staatsbürgerschaft hast. Hier hast du eine Liste: https://www.impp.de/informationen/partner/landesprüfungsämter.html
Ist Hochschulstart für mich zuständig?
Hochschulstart ist lediglich für die Bewerbung für das erste Fachsemester zuständig.
Helft ihr auch Österreichern sich für einen Platz in Österreich zurückzubewerben?
Leider können wir Dir bei der Bewerbung zurück nach Österreich aktuell nicht helfen.
Muss ich deutscher Staatsbürger sein?
Auf den Punkt gebracht: Nein, musst Du nicht. Wenn du z.B. einen österreichischen Pass hast, können wir Dich selbstverständlich auch unterstützen.
Kann ich mich bei jeder Uni im Wintersemester & Sommersemester bewerben?
Nein, denn nicht jede Uni bietet eine Bewerbung zu beiden Semestern an
Du hast noch mehr Fragen?
Buche dir gerne ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Schritt für Schritt
So funktioniert
Studienplatz-Check
Wir bewerben dich jederzeit – ob vor oder nach dem Physikum – für deinen Studienplatz in Deutschland.
Unterlagen schicken
Schick uns einfach deine Unterlagen und Infos, die wir für die Bewerbung benötigen – wir unterstützen dich dabei und stellen dir eine vollständige Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung.
Bewerbung an den Unis
Wir übernehmen den kompletten Bewerbungsprozess an den Universitäten, füllen alle Formulare aus und senden alle notwendigen Unterlagen zu – so sparst du wertvolle Zeit, die du ins Lernen investieren kannst.
Echtzeit-Rückmeldungen
Wir informieren dich in Echtzeit – auch per WhatsApp – sobald eine Rückmeldung der Universitäten eintrifft. So hast du jederzeit einen Überblick über den aktuellen Bewerbungsstand.
Hast du noch Fragen?
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